Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung, den
Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik
Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans.
Dokumentation des Bauablaufs.
Rechnungsprüfung der bauausführenden Unternehmen und Vergleich mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen.
Kostenkontrolle und Kostenfeststellung.
Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber.
Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahme.
Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellung und rechnerischen Ergebnisse.
Übergabe des Objekts, Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche, Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel.