Erarbeiten der Entwurfsplanung auf Grundlage der Vorplanung als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen und die erforderlichen

öffentlich-rechtlichen Genehmigungen.

Zeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad.

Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten.

Objektbeschreibung.

Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit.

Kostenberechnung nach DIN 276 und Vergleich mit Kostenschätzung.

Fortschreiben des Terminplans

Zusammenfassung und Dokumentation der Ergebnisse.